la fille rousse meinte am 1. Jun, 17:02:
mooooooooooooment
früher galt die regel: wenn der geschlechtsakt nach der eheschließung nicht vollzogen wird, dann ist die ehe ungültig, d.h., die eheleute dürfen sich trennen und jemand anders heiraten.also wäre so eine zweite ehe, in der die "ehe" nie "vollzogen" wird, von vornherein ungültig, wodurch man sich das heiraten auch gleich hätte sparen können ...
gut, wir sind nicht mehr im mittelalter, ich weiß nicht, wie das jetzt aussieht, ab wann man heutzutage als wirklich verheiratet gilt, ob man das heute auch ohne zumindest einmaligen sex ist, solange der pfarrer ein paar worte murmelt - aber da in der katholischen kirche noch so viele regeln von anno dazumal gelten, wie schauts denn nun wirklich mit der aus?
creature antwortete am 1. Jun, 17:50:
indem man einfach nicht kirchlich heiratet, und wen jemand aber die prunkvolle hochzeit sucht kann er ja einer exotischen sekte beitreten.